ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

AGB

1. Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGB sowie die Haus- und Platzordnung als verbindlich an.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Formular oder auf mündliche Vereinbarung vor Veranstaltungsbeginn. Mit der Anmeldung versichert der Anmelder, dass der beantragte Ausstellungsplatz von ihm belegt wird und keine Untervermietung erfolgt.

3. Ausstellungsobjekte

Es dürfen nur solche Gegenstände ausgestellt werden, die unter Punkt 4 aufgeführt bzw. von der Ausstellungsleitung vorabgenehmigt wurden. Nicht genehmigte oder genehmigungsfähige Ausstellungsobjekte können durch die Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Falls von einem Aussteller wiederholt nicht genehmigtes Material angeboten wird, hat die Ausstellungsleitung das Recht, den Stand zu schließen.

4. Geneheigte und nicht genehmigte Objekte

Alles aus dem Bereich historische Reklame insbesondere Emailschilder, Plakate, Dosen, Werbefiguren, Literatur und Sekundärliteratur zum Thema, technische Sammlerstücke und Kuriositäten aus dem bezeichneten Genre.

Reproduktionen oder Neuauflagen der oben aufgeführten Objekte sind als solche zu kennzeichnen und in geringem Umfang zugelassen. Wir akzeptieren hier bis zu 10% der Offerten eines Anbieters.

Grundsätzlich nicht genehmigt sind Waffen und Munition jeder Art, kunstgewerbliche Artikel, Lebensmittel, Neuwaren, Gegenstände die mit Symbolen oder Zeichen der NS Zeit versehen sind. Und natürlich alles, was aus dem im ersten Absatz. gesetzten Rahmen fällt.

5. Zulassung zur Teilnahme

Über die Zulassung entscheidet alleine der Veranstalter. Dieser ist berechtigt Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6. Zuteilung von Standplätzen

Die Zuteilung von Standplätzen erfolgt durch den Veranstalter. Wünsche von Anbietern werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Angemeldete Standplätze werden bis 9.00 Uhr am Veranstaltungstag freigehalten. Die Erstattung gezahlter Standmieten bei Nichterscheinen ist ausgeschlossen.

7. Auf- und Abbau

Auf- und Abbau muss im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen. Abbau ist frühestens 15 Min. vor offiziellem Ende der Veranstaltung gestattet.

8. Reinigung / Sauberkeit

Die Standplätze sind sauber zu verlassen, Müllbehälter sind vorhanden.

9. Rücktritt

Rücktritt ist nur möglich, wenn ein Ersatzmieter gestellt wird. Hier Hinweis auf Punkt 5.

10. Haftungsausschluss

Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung in der Ausstellungshalle erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden.

Auch wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet.

Es können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters keine Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen diesen hergeleitet werden.

Die am Vortag eingebrachten Stände und Waren werden in der Halle verschlossen. Die Halle wird nicht bewacht. Bei Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Aussteller haftet für Personen- und Sachschäden der durch seinen Standaufbau oder die angebotenen Objekte entstehen.

11. Mündliche Vereinbarungen

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlsruhe.

13. Kennzeichnungspflicht

Der Standinhaber muss an sichtbarer Stelle seines Standes ein Namensschild anbringen.

14. Hausrecht

Auf dem Veranstaltungsgelände hat der Veranstalter das Hausrecht.

15. Datenschutzklausel

Auf die separate Datenschutzklausel wird hingewiesen.

16. Salvatorische Klause

Es gilt die Salvatorische Klausel